FAQ
Fragen und Antworten
Frage: Wie erhalte ich am schnellsten ein Angebot für eine pflegeunterstützende Haushaltshilfe von BMS?
Antwort: Füllen Sie bitte das Anfrageformular Anfrage aus und senden Sie es ab oder drucken Sie sich unseren Fragebogen für Interessenten, zu finden unter -Anfrage- , aus und senden uns den ausgefüllten Fragebogen als Anhang per E-Mail auf info@b-m-s.eu oder per Fax: 0048-91-4847271 oder auf dem Postweg zu.
Frage: Wie lange dauert es vom Vertragsabschluß bis zur Anreise der pflegeunterstützenden Haushaltshilfe?
Antwort: In der Regel 7 - 14 Tage, in Ausnahmefällen auch früher.
Frage: Wie sind die pflegeunterstützenden Haushaltshilfen versichert?
Antwort: Die pflegeunterstützenden Haushaltshilfen führen immer eine gültige europäische Krankenversicherungskarte mit.
1.Sie sind bei den polnischen Sozialsystemen ( ZUS ) zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung, zur Unfallversicherung, zur Krankengeldversicherung und zur Arbeitslosenversicherung versichert ( In Polen sind alle Bürger egal ob angestellt oder selbständig oder Freiberufler bei der ZUS versichert), die A1-Bescheinigung ist vorhanden. Die prozentuallen Beiträge sind in Polen etwas höher als die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland. ( In Deutschland hält sich jedoch hartnäckig das Gerücht das die Sozialversicherungsbeiträge in Polen billiger wären als in Deutschland. Das ist falsch! )
oder
2.Sie sind in Deutschland zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung, zur Unfallversicherung und zur Arbeitslosenversicherung versichert.
Frage: Warum kann ich die pflegeunterstützende Haushaltshilfe nicht selber anstellen?
Antwort: Sie können pflegeunterstützende Haushaltshilfen selber über einen Standard-Arbeitsvertrag anstellen, jedoch funktioniert dieses Modell in der Praxis nicht. Einerseits sind die monatlichen Kosten für die meisten Interessenten nicht bezahlbar. Für Lohnkosten, Sozialabgaben, Lohnweiterzahlung im Urlaub und in Krankheitsfällen, Lohnkosten und Sozialabgaben für Ersatzkraft in den Zeiträumen des Urlaubs und der Krankschreibungen, Sozialabgaben für die Sachleistungen/Kost und Logis, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Kosten der Lohnbuchhaltung, Kosten der laufenden Steuererklärungen haben Sie monatliche Kosten von mindestens 3.100,- Euro. Des Weiteren funktioniert dieses Modell in der Praxis nicht, weil mit diesem Modell keine kontinuierliche Versorgung mit pflegeunterstützender Haushaltshilfe möglich ist. Auch werden bei diesem Modell alte kranke Menschen oder deren voll berufstätige Angehörige in die Pflichten eines Arbeitgebers genötigt. Mit diesen hochbürokratischen Anforderungen sind die meisten Interessenten völlig überfordert.
Frage: Wie erfolgt die Anreise?
Antwort: Die pflegeunterstützenden Haushaltshilfen nutzen für die An- und Abreisen in der Regel polnische Reiseunternehmen als Fahrservice und reisen direkt bis zur Leistungsadresse. Pflegeunterstützende Haushaltshilfen mit eigenem Fahrzeug reisen in der Regel mit dem eigenen PKW direkt bis zur Leistungsadresse an.
Frage: Wie lange bleiben die Haushaltshilfen?
Antwort: Die pflegeunterstützenden Haushaltshilfen bleiben in der Regel 1 - 4 Monate, in Ausnahmefällen auch länger.
Frage: Wie erfolgt der Wechsel?
Antwort: Die pflegeunterstützende Haushaltshilfe welche zum Wechsel kommt reist in der Regel montags oder freitags an. Nachdem eine ordentliche Übergabe mit allen Hinweisen zu Besonderheiten im jeweiligen Haushalt mit der bisherigen pflegeunterstützenden Haushaltshilfe gemacht wurde, reist diese am Folgetag also am Dienstag-früh oder Samstag-früh ab. Die An- und Abreisen werden in der Regel mit Shuttleservice organisiert.
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